Im
öffentlichen Bewusstsein bisher kaum verankert ist die Einrichtung des
Kulturgüterschutzes, welche auch in Deutschland gilt. Im Jahr 1954 wurde durch
die Haager Konvention festgelegt, "(...) Kulturgut während eines Krieges
oder bewaffneten Konflikts vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl,
Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu
schützen."(1) Unter Kulturgüter fallen unbewegliche Objekte wie
Baudenkmäler und Bergungsorte ebenso wie bewegliche Artefakte, darunter
Schriftgut und archäologische Funde. "Denkmalorte" bzw. geschlossene
Bauensembles sind ebenso mit einbezogen (2).
Im Auftrag der
Vereinten Nationen überwacht die UNESCO die Erfüllung des Vertrags. Bei
uns obliegt dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorschriften. Außerdem ist die
nichtstaatliche Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz in Bremervörde eine
einschlägige Institution (3). Verstöße gegen die Vorgaben werden strafrechtlich
verfolgt, soweit man es schafft die Täter zu erfassen.
Die deutsche
Kultusministerkonferenz hat eine Obergrenze von insgesamt 10 480 Objekten
bestimmt, welche als schützenswerte Kulturgüter gelten können.(4) Gekennzeichnet
werden sie mit dem blau-weißen Emblem, auf Englisch "The Blue Shield"
(5). Eine Vertragsurkunde, die manchmal auch am Objekt ausgestellt ist,
berechtigt zur Anbringung des Abzeichens. Bisher haben aber nur die
Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie, auf Basis eines
DDR-Richtlinie von 1975, die ostdeutschen Länder die Kennzeichnung vorgenommen.
Während in den alten Ländern das einfache große Schutzzeichen zu
finden ist, führen ostdeutsche Denkmale eine kleinere Emailtafel mit dem
eingekreisten Schutzsymbol (6). Allerdings ist das Schutzzeichen nur empfohlen,
nicht verpflichtend. Im zugehörigen Beschlusstext der Kultusminister
heißt es: "Die Kennzeichnung einer Einrichtung ist keine Pflicht.
(...) Jede Einrichtung muss selbst entscheiden, ob sie die Kennzeichnung
bereits zu Friedenszeiten vornehmen will." (7)
Wie
beispielsweise der Bürgerkrieg in Syrien zeigt, ist es unrealistisch, dass im
Kriegsfall Kulturgüter Schutz erfahren. Einschlägige Erfahrungen beweisen eher
das Gegenteil, werden doch Bauten oder Schriftgut z.T. absichtlich zerstört, um
die Identität des Gegners zu treffen. Hinzu kommen Plünderungen, um
kostbare Kulturgüter gewinnbringend
zu verscherbeln (8). Aber die Haager
Konvention, symbolisiert durch das Schutzzeichen, ist ein konstruktiver Versuch
einer besseren Lösung, hin zur "Sicherung und Respektierung solchen
Guts." (9)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile
Abb. 1: Beispiel für die Urkunde, ausgestellt an Schutzobjekten
Abb. 2: Das Emblem der Haager Konvention an der Kirche von Deubach, Ldk. Günzburg, Bayern (Außenwand, links)
Quellen zum Text:
(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Konvention_zum_Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten
(2)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile (Seite 33)
(3)
http://www.dgks-ev.org/index.html
(4)
http://www.konferenz-kultur.de/SLF/gewalttaten/BlueShield_BlauerSchild.pdf
(5)
http://www.dgks-ev.org/8.html
(6)
http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Konvention_zum_Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten#Deutschland
(7)
http://www.konferenz-kultur.de/SLF/gewalttaten/BlueShield_BlauerSchild.pdf
(8)
http://www.dw.de/syrien-wertvolle-kulturg%C3%BCter-werden-im-krieg-zerst%C3%B6rt/a-17069299
(9) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile (Seite 33)
Fotos: Felix'Freiraum