Dienstag, 12. August 2014

The "Blue Shield": Kulturgüterschutz durch die Haager Konvention von 1954

Im öffentlichen Bewusstsein bisher kaum verankert ist die Einrichtung des Kulturgüterschutzes, welche auch in Deutschland gilt. Im Jahr 1954 wurde durch die Haager Konvention festgelegt, "(...) Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konflikts vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen."(1) Unter Kulturgüter fallen unbewegliche Objekte wie Baudenkmäler und Bergungsorte ebenso wie bewegliche Artefakte, darunter Schriftgut und archäologische Funde. "Denkmalorte" bzw. geschlossene Bauensembles sind ebenso mit einbezogen (2). 

Im Auftrag der Vereinten Nationen überwacht die UNESCO die Erfüllung des Vertrags. Bei 
uns obliegt dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorschriften. Außerdem ist die nichtstaatliche Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz in Bremervörde eine einschlägige Institution (3). Verstöße gegen die Vorgaben werden strafrechtlich verfolgt, soweit man es schafft die Täter zu erfassen. 

Die deutsche Kultusministerkonferenz hat eine Obergrenze von insgesamt 10 480 Objekten bestimmt, welche als schützenswerte Kulturgüter gelten können.(4) Gekennzeichnet werden sie mit dem blau-weißen Emblem, auf Englisch "The Blue Shield" (5). Eine Vertragsurkunde, die manchmal auch am Objekt ausgestellt ist, berechtigt zur Anbringung des Abzeichens. Bisher haben aber nur die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie, auf Basis eines DDR-Richtlinie von 1975, die ostdeutschen Länder die Kennzeichnung vorgenommen. Während in den alten Ländern das einfache große Schutzzeichen zu finden ist, führen ostdeutsche Denkmale eine kleinere Emailtafel mit dem eingekreisten Schutzsymbol (6). Allerdings ist das Schutzzeichen nur empfohlen, nicht verpflichtend. Im zugehörigen Beschlusstext der Kultusminister heißt es: "Die Kennzeichnung einer Einrichtung ist keine Pflicht. (...) Jede Einrichtung muss selbst entscheiden, ob sie die Kennzeichnung bereits zu Friedenszeiten vornehmen will." (7)

Wie beispielsweise der Bürgerkrieg in Syrien zeigt, ist es unrealistisch, dass im Kriegsfall Kulturgüter Schutz erfahren. Einschlägige Erfahrungen beweisen eher das Gegenteil, werden doch Bauten oder Schriftgut z.T. absichtlich zerstört, um die Identität des Gegners zu treffen. Hinzu kommen Plünderungen, um kostbare Kulturgüter gewinnbringend
zu verscherbeln (8). Aber die Haager Konvention, symbolisiert durch das Schutzzeichen, ist ein konstruktiver Versuch einer besseren Lösung, hin zur "Sicherung und Respektierung solchen Guts." (9)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile 






Abb. 1: Beispiel für die Urkunde, ausgestellt an Schutzobjekten 




















Abb. 2: Das Emblem der Haager Konvention an der Kirche von Deubach, Ldk. Günzburg, Bayern (Außenwand, links)
















Quellen zum Text:

(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Konvention_zum_Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten

(2) 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile (Seite 33)

(3) 
http://www.dgks-ev.org/index.html

(4) 
http://www.konferenz-kultur.de/SLF/gewalttaten/BlueShield_BlauerSchild.pdf

(5) 
http://www.dgks-ev.org/8.html

(6) 
http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Konvention_zum_Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten#Deutschland

(7) 
http://www.konferenz-kultur.de/SLF/gewalttaten/BlueShield_BlauerSchild.pdf

(8) 
http://www.dw.de/syrien-wertvolle-kulturg%C3%BCter-werden-im-krieg-zerst%C3%B6rt/a-17069299

(9) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/BVS/Downloads/Schutz_von_Kulturgut.pdf?__blob=publicationFile (Seite 33) 


Fotos: Felix'Freiraum

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